Home > Handy-Technologie > Corona wird keine Datenkrake: BSI veröffentlicht Richtlinien für Gesundheits-Apps

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Euer Datenschutz soll trotz Bedrohungen wie der Corona-Pandemie gewährleistet werden. Aus diesem Grund hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik neue Richtlinien für Gesundheits-Apps vorgestellt. Durch diese wird Corona nicht zur Datenkrake.

Eine viel diskutierte Maßnahme zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind Gesundheits-Apps, auf denen ihr Symptome und sonstige Beschwerden eintippen könnt. Zusätzlich sollen diese Daten euren Standort im notwendigen Umfang aufzeichnen, sodass vergangene Kontakte sich in Quarantäne begeben können, wenn eine Infektion bei euch festgestellt werden konnte. Auch Google und Apple arbeiten an einer Lösung, die auf dem kabellosen Funkstandard Bluetooth basiert.

Auch wenn sich durch solche Apps neue Möglichkeiten zur Bekämpfung einer sich ausbreitenden Pandemie ergeben, viele Menschen sind um ihren Datenschutz und ihre Anonymität in Krisenzeiten besorgt. Schließlich ließen sich die Bewegungsdaten auch missbrauchen oder für Werbezwecke weiterverkaufen. Um dieser Gefahr vorzubeugen, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz: BSI) nun neue Richtlinien für Gesundheits-Apps vorgestellt .

Das ist die neue Richtlinie des BSI

Die neue technische Richtlinie trägt den Namen "BSI TR-03161" und ist bereits im Vorfeld der Corona-Pandemie entwickelt worden. Arne Schönbohm, der Präsident des BSI, teilt diesbezüglich mit, dass die Veröffentlichung von Daten wie der Pulsfrequenz, dem Schlafrhythmus und Medikationsplänen sich nicht rückgängig machen ließe. Ein Rückbuchen wie im Falle von Missbrauch beim Online-Banking sei hier nicht möglich. Aus diesem Grund verdienten die Daten einen besonderen Schutz.

Die Richtlinie verfolge die grundsätzlichen Schutzziele der IT-Sicherheit. Diese setzten sich aus Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit zusammen. Zentraler Bestandteil der Richtlinie sind insgesamt 11 Prüfaspekte, die zur Zertifizierung einer neuen App erfüllt werden müssen. Unter anderem werden hierbei der Anwendungszweck, die Architektur, der Quellcode und weitere Punkte überprüft. Diese Zwecke gliedern sich in weitere Unterpunkte, die ihr in ihrer vollständigen Ausführlichkeit an verlinkter Stelle durchlesen könnt.

BSI und RKI arbeiten an neuer Corona-App

Auf Rückfrage, ob die Datenspende-App des Robert-Koch-Instituts bereits nach den Anforderungen der neuen Richtlinie funktioniere, antwortete ein Vertreter des BSI, dass diese bereits vor der Richtlinie erschienen sei. Allerdings arbeite das BSI derzeit mit dem Robert-Koch-Institut an einer weiteren App, durch die ein Tracking von Infizierten ermöglich werden soll. Dies sei auch bei der Entwicklung anderer Gesundheits-Apps der Fall.

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Dennoch betonte das BSI im Gespräch, dass die neue Richtlinie nicht ausschließlich auf die Eindämmung der Corona-Pandemie zu beziehen sei. Es gehe auch darum, die Daten der Nutzer in Zukunft zu schützen und eine Richtlinie zur Prüfung bereitzustellen, die Herstellern eine Orientierung bei der Entwicklung von Apps bieten. Hierdurch sollen also auch die Apps von Fitness-Trackern und Smartwatches zukünftig sicherer sein.

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